Warum sollte ich überhaupt ein Testament schreiben?

Viele Leute denken, mein Testament schreibe ich erst, wenn ich alt bin, vorher brauche ich das nicht. Oder Sie denken, in Deutschland ist das alles schon per Gesetz geregelt. Letzteres ist zwar richtig, aber häufig leider nicht so, wie man selber es gerne hätte, sondern so wie der Gesetzgeber (vor über 120 Jahren) dachte, dass es zu den gesellschaftlichen Vorstellungen passt, bei denen die Familienangehörigen an oberster Stelle stehen. So kommt es immer wieder zu überraschenden Ergebnissen mit ungewollten Vermögensverschiebungen.

Auch für junge Ehepaare mit noch minderjährigen Kindern, ist es sehr sinnvoll, ein gemeinschaftliches Testament aufzusetzen […]

Man denke nur einmal daran, dass mehr als jede dritte Ehe geschieden wird¹. Ist aus dieser Ehe ein Kind hervorgegangen und stirbt nach der Scheidung ein Ehegatte ohne Testament, erbt das Kind nach dem Gesetz erst einmal alles. Soweit so gut. Doch richtig kraus wird es dann, wenn das Kind überraschend vor dem verbliebenen Elternteil verstirbt, ohne ein Testament aufgesetzt zu haben und ohne selbst verheiratet zu sein oder schon eigene Kinder zu haben. Dann erbt der verbleibende Elternteil das gesamte Vermögen des verstorbenen Kindes, so dass damit dann auch das gesamte Vermögen des geschiedenen Ehegatten über das gemeinsame Kind an den anderen geschiedenen Ehegatten und von dort später sogar vielleicht noch weiter in dessen Familie wandert. Das war garantiert weder gewollt noch so vorhergesehen. Hätte der verstorbene Ehegatte ein Testament aufgesetzt, hätte er damit problemlos dafür sorgen können, dass sein Vermögen nach dem Tod des eigenen Kindes wieder in die eigene Familie (Eltern, Geschwister etc.) zurückkehrt.

Auch für junge Ehepaare mit noch minderjährigen Kindern, ist es sehr sinnvoll, ein gemeinschaftliches Testament so aufzusetzen, dass im Falle des Todes eines Ehegatten keine Erbengemeinschaft zwischen dem überlebenden Ehegatten und den minderjährigen Kindern entsteht. Denn dann muss das Vormundschaftsgericht einen Ergänzungspfleger bestellen, der ausschließlich das Kindeswohl und nicht die berechtigten Interessen des überlebenden Ehegatten im Auge hat. So kann es passieren, dass der überlebende Ehegatte die gemeinsam bewohnte Immobilie nicht verkaufen kann, wenn der Ergänzungspfleger dies für das Wohl der Kinder nicht zuträglich hält. Der überlebende Ehegatte, den in der Immobilie alles an seinen verstorbenen Partner erinnert, ist somit unfrei und in der Situation gefangen.

Außerdem kann man in einem Testament auch Personen bedenken, die in der gesetzlichen Erbfolge gar nicht auftauchen […]

Außerdem kann man in einem Testament auch Personen bedenken, die in der gesetzlichen Erbfolge gar nicht auftauchen, da sie nicht mit einem verwandt oder verheiratet sind. Insbesondere nichteheliche Lebensgefährten schauen oftmals ganz dumm aus der Wäsche, wenn ihr geliebter Lebenspartner plötzlich stirbt und entfernte Verwandte das Nachlassvermögen erben, während man selbst komplett leer ausgeht.

Ein Vorurteil, auf das man auch häufig trifft, ist, dass die Erstellung eines Testamentes sehr teuer ist, da dafür ja ein Notar oder Anwalt konsultiert werden muss. Aber das muss nicht sein. Zu diesem Zweck gibt es den ERB-O-MAT, der anwaltlich vorgeprüfte und entsprechend freigegebene Textmodule mittels eines von IT-Spezialisten programmierten Algorithmus nutzt. Dabei entstehen sinnvolle und saubere Testamentsvorlagen, die man dann einfach nur noch abschreiben muss.

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