10 Fragen rund ums Testament an ERB-O-MAT Gründer Kai Sudmann
Als er vor mehr als 25 Jahren als Rechtsanwalt in das Berufsleben
startete, faszinierte Kai Sudmann zum einen die gesamte Bandbreite des
Wirtschaftsrechtes aus Sicht eines Firmenanwaltes. Zum anderen hat er
bereits damals für Verwandte und Bekannte Testamente verfasst und sich
mit dem Erbrecht beschäftigt. Als nunmehr Fachanwalt für Erbrecht und
zertifizierter Testamentsvollstrecker legt er insbesondere Wert auf die
effektive Gestaltung von individuell passenden Testamenten sowie die
erfolgreiche Auseinandersetzung des Nachlasses und der Geltendmachung
Ihrer Rechte im Erbfall. Als Gründer von ERB-O-MAT steht für Ihn stets
Ihr Nutzen im Vordergrund, um ein für sie passendes und kostengünstiges
Testament zu entwerfen.
Hallo Kai. Warum sollte ich eigentlich ein Testament aufsetzen?
Ein Testament gibt dir die Freiheit, selber auszuwählen, wer einmal dein Vermögen bekommen soll, wenn Du stirbst. Anderenfalls wird die Entscheidung vom Gesetzgeber getroffen, wobei die entsprechenden Vorschriften schon mehr als 120 Jahre alt sind und den damaligen Wertevorstellungen der Gesellschaft entsprechen.
Macht das auch schon in jungen Jahren Sinn?
Ja, unbedingt, da man nie weiß, wann man stirbt. Ich selbst habe mein erstes Testament mit meiner Ehefrau zusammen verfasst, als unser Sohn zur Welt kam. Ich war damals gerade erst 27 Jahre alt. Mit dem Testament haben wir dafür gesorgt, dass im Todesfall sämtliche Unklarheiten geregelt sind und die Handlungsfähigkeit des zurückbleibenden Partners vollständig erhalten bleibt
Kann ich der Qualität und Sicherheit des Online-Testaments vertrauen?
Das Online-Testament, das mithilfe des ERB-O-MAT entworfen wird, nutzt ausschließlich Textbausteine, die von mir persönlich geprüft und freigegeben wurden. Ein Algorithmus sorgt dafür, dass zu jeder vom Nutzer beantworteten Frage der richtige Textbaustein ausgewählt wird.
Welche Vorteile habe ich durch ein Online-Testament bei ERB-O-MAT gegenüber dem herkömmlichen Weg zum Anwalt oder Notar?
Ein mit dem ERB-O-MAT entworfenes Testament ist wesentlich
kostengünstiger als ein beim Anwalt oder Notar beauftragtes Testament (lesen Sie dazu gerne unseren Blogbeitrag). Außerdem kann man sein Testament so in gewohnter Umgebung bequem und in Ruhe gestalten.
Kann ich mir meine Familiensituation auch grafisch darstellen lassen?
Ja, nach der Beantwortung der Fragen zur Familiensituation gibt der ERB-O-MAT auf Wunsch in einem sogenannten Erbfolge-Diagramm einen Überblick über die gesetzlichen Erben und alternativ auch über die Pflichtteilsberechtigten.
Habe ich die Möglichkeit, den ERB-O-MAT erst einmal kostenlos zu testen?
Ja, die gesamte Nutzung des ERB-O-MAT ist bis einschließlich der Erstellung des Testamentsentwurfs kostenlos. Erst wenn der teilweise verschleierte Entwurf dem Nutzer gefällt und er ihn als Vorlage für sein handschriftliches Testament haben möchte, muss der Bezahlvorgang durchgeführt werden.
Muss ich verheiratet sein, um ein Testament aufzusetzen?
Nein, ein handschriftliches Testament kann in Deutschland jeder
aufsetzen, der volljährig und im Besitz seiner geistigen Kräfte ist. Der
ERB-O-MAT kann sowohl gemeinschaftliche Ehegattentestamente als auch
Einzeltestamente abbilden.
Kann ich auch einzelne Gegenstände vererben?
Um einer Person einzelne Gegenstände nach dem Tod zukommen zu lassen, empfiehlt es sich, diesbezüglich ein entsprechendes Vermächtnis im Testament aufzunehmen. Das Vermächtnis ist von dem oder den von Ihnen bestimmten Erben nach dem Tod auf Verlangen zu erfüllen. Ansonsten bekommen alle Gegenstände der oder die Erben, die quasi in Ihre Fußstapfen treten.
Sind meine Daten sicher geschützt?
Ihre Daten sind bei uns auf entsprechend gesicherten
Serverdatenbanken geschützt. Der Server wird dabei von einem
professionellen Dienstleister gehostet.
Danke für das Interview, Kai!
Ich danke und wünsche viel Freude bei der Nutzung des ERB-O-MAT!
Die Nutzung dieser Services kann ich nur empfehlen. Eine All-in-one Lösung.
Schnell – effizient – kostengünstig – transparent.